Die Bundesnetzagentur hat heute Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte für breitbandige Internetzugänge in ihrem Amtsblatt und im Internet veröffentlicht. Die Behörde will damit für mehr Transparenz der angebotenen Dienste sorgen. Die Anwendung ist für Provider allerdings nicht zwingend.
„Endnutzer sollen durch die Veröffentlichung in die Lage versetzt werden, bewusste Entscheidungen zu treffen, sodass sie den Wettbewerb in ihrem Sinne beeinflussen können. Hierzu ist es unabdingbar, dass entsprechende Standards vorhanden sind, die eine Grundlage für vergleichbare und nachvollziehbare Qualitätsinformationen bilden“, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neben technischen Merkmalen wie der Datenübertragungsrate sollen auch Kriterien wie Bereitstellungsfrist und Termintreue in die Messung mit einfließen. Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern, die Qualitätskennwerte zu vergleichen beziehungsweise nachzufragen. Da die Anwendung für die Provider nicht zwingend ist, steht der Erfolg dieser Maßnahme aber noch nicht fest.
Derzeit wird der Wettbewerb auf dem DSL-Markt hauptsächlich über einen sehr intensiven Preiskampf geführt. Flatrates sind inzwischen für weniger als fünf Euro pro Monat erhältlich. Häufig bleibt dabei aber die Qualität auf der Strecke.
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