Der United States Court of Appeals hat den Einspruch einer Tauschbörsenbenutzerin abgewiesen, die in Erstinstanz zu 22.500 Dollar an Schadenersatz für unerlaubte Musikdownloads verurteilt worden war. Die US-Amerikanerin Cecilia Gonzalez war für den nicht-lizenzierten Besitz von 30 Songs verurteilt worden, die sie von der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen und als Kazaa-Benützerin auch weiterverbreitet hatte. Sie wurde vom Gericht angehalten, das Filesharing künftig zu unterlassen und zur Zahlung von 750 Dollar je illegal heruntergeladenem Song aufgefordert.
Gonzalez gehört zur ersten Gruppe von Tauschbörsenteilnehmern, die von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen Copyright-Verletzungen im September 2003 verklagt wurden. Eine außergerichtliche Einigung mit Schadenersatzforderungen in der Höhe von 3500 Dollar hatte sie abgelehnt. Sie argumentierte, dass sie die einzelnen Songs nur heruntergeladen habe, um besser entscheiden zu können, welche Musik sie sich im Handel kaufen wolle.
Bei zumindest 30 der insgesamt 1370 Musikstücke, die Gonzalez auf ihrer Festplatte gespeichert hatte, konnte sie allerdings keinen Nachweis erbringen, dass sie die Musik später auch auf legalem Weg erworben hat. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beschuldigte diese Stücke sofort nach dem Anhören wieder hätte löschen müssen. „Eine Kopie, die heruntergeladen, gespielt und auf einer Festplatte für den zukünftigen Gebrauch gespeichert wird, dient als vollwertiger Ersatz für einen legal erhältlichen Tonträger“, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Gonzalez‘ Rechtfertigung sei ungefähr so Ernst zu nehmen wie wenn ein Ladendieb behauptete, er habe 30 CDs nur zum Anhören gestohlen und würde die entsprechenden Tonträger später bezahlen.
Hartmut Spiesecke, Sprecher der deutschen Phonoverbände, wollte den aktuellen amerikanischen Fall nicht kommentieren, da er mit den Einzelheiten nicht vertraut sei. Außergerichtliche Einigungen bis zu 15.000 Euro seien aber auch schon in Deutschland vorgekommen. „Die Höhe der Schadenersatzforderungen hängt natürlich vom entsprechenden Fall ab beziehungsweise in welchem Rahmen illegale Angebote konsumiert und weitergegeben wurden“, so Spiesecke, der von der abschreckenden Wirkung solcher Beispiele überzeugt ist. Neben der konsequenten Verfolgung der illegalen Piraterie wolle man weiterhin auch das stetig wachsende Angebot legaler Services unterstützen, fasst Spiesecke die derzeitige Anti-Piraterie-Strategie der Musikindustrie zusammen.
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