Der Windows-Computerwurm Sober.Z alias W32.Sober.X@mm sorgt seit dem heutigen Morgen im deutschsprachigen Raum abermals für erhöhten E-Mail-Verkehr. Auch dieses Mal setzen die Versender auf den offenbar erfolgreichen Trick, um den Empfänger der Mail zum Öffnen des schädlichen Anhangs zu bewegen: Die Mail erscheint als mehr oder minder offiziell erscheinende Mitteilung des Bundeskriminalamts (BKA), dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Herunterladens von illegalen Inhalten eingeleitet worden sei. Die im Anhang vermeintliche Akte enthält den Sober-Wurm, der sich, sobald die Datei vom verunsicherten Anwender ausgeführt wird, im System einnistet.
Diverse Antiviren-Hersteller stellen Betroffenen kostenlose Spezialprogramme zur Verfügung, die den Wurm vom System entfernen, darunter:
Merkmale der gefälschten E-Mail:
Absender: Downloads@bka.bund.de
Betreff: Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet
Anhang: Akte1464.zip
E-Mail-Text:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar.
Wir moechten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter der IP 206.197.100.182 erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet.
Die Strafanzeige und die Moeglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den naechsten Tagen schriftlich zugestellt.
Aktenzeichen NR.:#1464 (siehe Anhang)
Hochachtungsvoll
i.A. Juergen Stock
— Bundeskriminalamt BKA
— Referat LS 2
— 65173 Wiesbaden
— Tel.: +49 (0)611 – 55 – 12331 oder
— Tel.: +49 (0)611 – 55 – 0
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