Das Oberlandesgericht München hat die Urheberrechtsabgaben auf Personal Computer bestätigt. Es gab damit einer Entscheidung des Landgerichts München vom Dezember 2004 Recht: Personal Computer, darunter auch Notebooks und Server, sollen pro Gerät mit einer pauschalen Abgabe von zwölf Euro belegt werden. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten dienen und über Verwertungsgesellschaften wie die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) etwa an Autoren ausgeschüttet werden.
Das beklagte Unternehmen Fujitsu Siemens Computers hat angekündigt, voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG einzulegen. Der Konzern war von der VG Wort stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt worden.
„Die gerichtlich bestätigte Abgabe belastet den Hightech-Standort Deutschland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und bremst die Verbreitung neuer Technologien“, erklärte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Die Abgabe verteuere innovative Produkte für Verbraucher und Betriebe. „Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz wie der Oberste Gerichtshof in Österreich entscheidet: nämlich keine Abgaben auf PCs“, fügte er hinzu. Zudem zeige das aktuelle Urteil, wie dringend das veraltete deutsche Urheberrecht reformiert werden müsse.
Sollte der BGH die Abgabe jedoch bestätigen, so wäre Deutschland das einzige EU-Land mit einer pauschalen Urheberabgabe auf PCs. Wer seinen Computer im Ausland bestellt oder kauft, bräuchte die Abgabe nicht zu zahlen.
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