Jamba bietet künftig eine Kindersicherung für mobile Downloads an. Das laut eigenen Angaben „erste Kontrollinstrument für digitale Unterhaltungsagebote“ sperrt die Handys der Kids für Downloads von Jamba. Dadurch soll den Eltern eine Kontrollmöglichkeit über die Kosten der Kids geboten werden. Das Unternehmen will dadurch auch seine Verantwortung gegenüber potenziellen Nutzern wahrnehmen. Damit reagiert Jamba auch auf den nicht gerade guten Ruf, den der Klingeton-Anbieter bei Konsumentenschützern und so machen Eltern hat. Verbraucherschützer begrüßen die Maßnahme zwar grundsätzlich. Sie ändere aber nichts am eigentlichen Problem der wenig transparenten Angebote.
Die Kindersicherung kann online aktiviert werden, indem die zu sperrende Handynummer eingegeben wird. An diese wird dann per SMS ein Passwort verschickt, mit dem die Kindersicherung aktiviert wird. Die Jamba-Downloads können nur per Anruf bei der kostenpflichtigen Kundenhotline wieder frei gegeben werden. Die lieben Kleinen sitzen in Sachen Klingeltöne, Hintergrundbilder und dergleichen auf dem Trockenen.
Die Berliner Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt zwar die Kindersicherung für Jamba-Downloads grundsätzlich. VZBV-Sprecher Christian Fronczak betont jedoch, dass es sich hier „um zwei Paar Schuhe“ handelt. Die Kindersicherung ändere nichts am Problem der „intransparenten Angebote“, so Fronczak.
Jamba ist wiederholt kritisiert worden, weil Kinder mit Klingeltönen und Handy-Spielen teilweise sehr hohe Handyrechnungen verursacht hatten. In Großbritannien hat die Regulierungsbehörde nun auch erstmals einen Anbieter zur Rückerstattung bezahlter Gebühren und einer Strafe von 40.000 Pfund verurteilt, berichtet die BBC. 338 Personen beschwerten sich bei der Behörde wegen versteckten Abos beim Kauf des Klingeltons „Crazy Frog“ von Jamba. Verurteilt wurde aber nicht Jamba, sondern der britische Anbieter Mblox.
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