Frankreich könnte das erste Land sein, in dem der Download von kopiergeschütztem Content vom Gesetzgeber legalisiert wird. Das Parlament stimmte gestern mit 30 zu 28 Stimmen für die Gesetzesvorlage. Ob es tatsächlich soweit kommt, ist indes noch nicht sicher.
Die Vorlage ist Teil einer umfangreicheren Neuregelung der Urheberrechte. Darin heißt es: „Autoren können die Verbreitung von Werken über einen Onlinedienst nicht unterbinden, wenn diese privat genutzt werden sollen und nicht direkt oder indirekt kommerziell.“
Kurz gesagt bedeute diese Regelung die Legalisierung des Downloads urheberrechtsgeschützter Musik und Filme, so Jean-Baptiste Soufron, Rechtsberater der Association of Audionauts. Die französische Interessensgruppe hat rund 100 Klienten vertreten, die beschuldigt wurden, illegal Dateien zu tauschen.
Der Wirtschaftsverband IPFI, der die Musikindustrie weltweit vertritt, zeigte sich besorgt über die Vorlage. Anstatt die Entwicklung kommerzieller Dienste im Internet voranzutreiben, seien manche Maßnahmen schädlich für die Services und die Zukunft der kulturschaffenden Industrie in Frankreich. Eine Sprecherin sagte, dass die Vorlage den uneingeschränkten Upload von Content wohl nicht erlaube. Diese Feststellung sei wichtig, da sich viele Fälle um den Upload drehen.
Die Association of Audionauts schlägt aber nicht vor, Künstler ganz leer ausgehen zu lassen. So sollten ISPs eine monatliche Steuer zwischen zwei und fünf Euro von den Anwendern eintreiben, die Peer-to-Peer-Dienste nutzen.
Bislang ist fraglich, ob die Vorlage überhaupt zum Gesetz wird. So setzt sich beispielsweise der französische Kultusminister Renaud Donnedieu für ein deutlich verschärftes Urheberrecht ein. Zudem müssen weitere Gesetzgebungsinstanzen für die Vorlage stimmen.
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