PCs können bald teurer werden als ohnehin schon geplant: Für den heutigen Donnerstag hat das Bundesministerium der Justiz zu einer Anhörung eingeladen: Dort sollen die am Referentenentwurf zuletzt vorgenommenen Änderungen besprochen werden. Doch auch ein neuer Mitspieler im Streit um PC-Abgaben hat das Spielfeld betreten: Neben der VG Wort fordert nun auch die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine pauschale Urheberrechtsabgabe. Entgegen früherer Beteuerungen hat sie als Vertreter der Urheber von Film- und Musikwerken vor der Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes Klage gegen rund 20 Hersteller und Händler von PCs eingereicht: Für jeden seit Anfang 2002 verkauften Rechner sollen die Hersteller 18,42 Euro zahlen.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) kritisiert dies scharf: „Die Verwertungsgesellschaften wollen anscheinend bei den Herstellern abkassieren getreu des Mottos: Wer hat noch nicht, wer will noch mal?“, sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom. Die Forderungen der Urheber summierten sich damit auf fast 50 Euro pro Gerät.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) fordert bereits 30 Euro pro PC als pauschale Abgabe für Texte und Bilder. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten auf der Festplatte des Computers dienen und über Verwertungsgesellschaften unter anderem an Autoren ausgeschüttet werden. Die VG Wort hat Fujitsu Siemens Computers stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt. Eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Allein dieses Urteil könnte die PC-Hersteller in Deutschland rund 355 Millionen Euro für den Zeitraum 2002 bis 2005 kosten.
Die ZPÜ begründet nun ihre Forderung damit, dass der PC ein Bildaufzeichnungsgerät sei, mit dem wie bei einem Videorekorder Filme auf Festplatte gespeichert würden. „Diese Klagen zeigen einmal mehr, dass die Verwertungsgesellschaften jedes Augenmaß verloren haben. Entgegen jeder wirtschaftlichen Realität wird gefordert, was das alte Urheberrecht scheinbar hergibt“, erklärte Harms. Dabei bekomme die ZPÜ heute bereits für jeden PC eine Abgabe: Für die in fast allen neuen PCs eingebauten CD- und DVD-Brenner fallen schon jetzt urheberrechtliche Abgaben an – ebenso wie auf CD- und DVD-Rohlinge, auf die Inhalte gebrannt werden.
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