Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich dafür ausgesprochen, die EU-Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten für die Strafverfolgung „mit Augenmaß“ in deutsches Recht umzusetzen.
Die Vorlage sieht vor, dass in Deutschland in wichtigen Punkten nicht über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgegangen werden soll. Das betrifft insbesondere die Speicherdauer von sechs Monaten für Verbindungsdaten bei Gesprächen im Festnetz oder per Handy, bei SMS-Nachrichten, Fax-Verbindungen sowie Internetverbindungen. Der Beschluss soll die Bundesregierung zudem auffordern, die Telekommunikationsunternehmen für die Mitwirkung an hoheitlichen Ermittlungsmaßnahmen zu entschädigen.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt dies ausdrücklich. „Die Beschlussvorlage berücksichtigt differenziert die Interessen der Ermittler, der Nutzer und der Unternehmen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Eine Speicherpflicht muss die Privatsphäre der Nutzer ebenso achten wie die wirtschaftliche Autonomie der Unternehmen. Deshalb ist es richtig, dass Deutschland sich an den Minimalanforderungen der Richtlinie orientiert.“
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