Der Streit um gebrauchte Software geht in eine neue Runde: Wie Oracle heute mitteilt, hat der Datenbank-Spezialist vor dem Landgericht München I einen Erfolg verbucht: Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen sowie der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte sei rechtswidrig, so der Richterspruch (Az 7 O 23237/05).
Oracle hatte gegen die Münchner Firma Usedsoft geklagt. Diese hat sich auf den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen spezialisiert. Nutzungsrechte werden dabei durch Usedsoft vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte weiter verkauft. Gegen das Urteil haben die Münchner inzwischen Berufung eingelegt.
Oracle sieht in dem Richterspruch eine „erhebliche Bedeutung für diese noch junge Branche“. Grundlage für die Geschäftstätigkeit von Usedsoft war laut Oracle ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Juli 2000. Demnach gibt der Hersteller mit dem Erstverkauf von Software auf Datenträgern auch das Recht ab, diese unter Berücksichtigung gewisser Voraussetzungen weiterzuverkaufen. „Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezog sich lediglich auf den Weiterverkauf von Original-Datenträgern, nicht jedoch auf den Verkauf von Secondhand-Lizenzen“, argumentiert Oracle. Mit dem aktuellen Urteil habe das Münchener Landgericht nun „einen Präzedenzfall geschaffen“. Die rechtliche Grundlage für Geschäftsmodelle dieser Art sei nicht mehr gegeben, zeigt sich Oracle überzeugt.
Erst vor wenigen Wochen hatte Pragmatrade mit einem ähnlichen Geschäftsmodell auf sich aufmerksam gemacht. Die Firma hat sich auf den Second-Hand-Handel mit Profi-Software und -Lizenzen spezialisiert. So kostet eine Lizenz für Commerce Server 2002 knapp 3000 Euro, der Neupreis liegt jenseits von 10.000 Euro. Der Unternehmer sieht den Handel mit Softwarelizenzen als „völlig rechtskonform“ an. Während bei Usedsoft ein Kauf erst ab einem Wert von 2000 Euro möglich ist, bietet Pragmatrade einzelne Pakete und Lizenzen schon im zweistelligen Euro-Bereich an.
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