Eine Anti-Microsoftgesinnung vor sich herzutragen, ist dagegen chic. Und kann permanent reaktiviert werden. Zum Beispiel hier: Auf Ersuchen der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat die „Gates-Company“ Teile des Betriebssystem-Quelltextes offen gelegt. Microsoft reklamiert für sich, damit eine Auflage aus dem Kartellurteil von 2004 zu erfüllen. Damals hatte eine EU-Kommission einige Sanktionen gegen die US-Firma verhängt, darunter die Herausgabe einer extra für Europa ausgelegten Windows-Version ohne Media-Player, plus eine Geldbusse von 497,2 Millionen Euro. Microsoft sollte darüber hinaus mehr Einblick in den eigenen Source Code bieten.
Womit ein neues Streitthema auf dem Tisch ist: Wann ist etwas wirklich offen? Als Quellcode an sich oder nur zusammen mit den Dokumentationen dazu? Die EU-Kommission: „Normalerweise ist der Source Code nicht die ultimative Dokumentation für irgendetwas. Ob die EU-Auflagen erfüllt sind, entscheidet die Kommission, nicht Microsoft.“
Das klingt mutig und bedient nebenbei anti-amerikanische Effekte. Dabei gehören Rechsstreitigkeiten zum ganz normalen Geschäftsalltag, nicht nur zwischen Unternehmen, sondern auch zwischen Staaten oder Wirtschaftsorganisationen – einige Stahl- oder Hühnerkriege zwischen den USA und Europa haben wir schon hinter uns.
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