Der Sicherheitsmarkt befindet sich im Wandel: Vor zwölf Monaten hatten nur wenige der traditionellen Hersteller von Antiviren-Software Produkte im Angebot, die speziell auf die Bedrohung durch Spyware ausgerichtet waren – und Anwendungen für den Unternehmenseinsatz gab es so gut wie gar nicht. Inzwischen kombinieren viele Anbieter ihre Antiviren-, Antispyware- und Antispam-Anwendungen zu Komplettpaketen, die alle Bereiche abdecken.
Eine kürzlich vorgelegte Studie des unabhängigen US-Marktforschungsunternehmens Radicati mit dem Titel „Corporate Antispyware Market 2005-2009“ prognostiziert, dass die Zahl der Benutzer von Antispyware-Tools in Unternehmen von 16 Millionen 2005 auf 540 Millionen 2009 anwachsen wird. Eine Steigerung, die sicherlich auch auf andere Länder zutreffen wird.
Der Popularitätsboom von Spyware hat zu einer Diskussion geführt, wie der Begriff eigentlich genau zu definieren ist. Werbeunternehmen haben bereits mit Schadensersatzforderungen gedroht, weil Antispyware-Software ihre Produkte identifiziert und als Spyware meldet, wobei es sich der Meinung der Unternehmen nach hierbei um legitime Adware und nicht um unerwünschte Spyware handelt.
Haben die Werbefirmen Recht? Wollen die Benutzer wirklich Adware? Das hängt alles von der Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) ab, die man bei der Installation einer neuen Software meist automatisch per Klick „akzeptiert“, ohne sich viele Gedanken um das Kleingedruckte zu machen. Diese legitimen Adware-Marketingunternehmen weisen darauf hin, dass man doch die EULA vor der Installation sorgfältig durchlesen solle, wenn man keine Popup-Fenster wünscht oder mit der Protokollierung seines Surfverhaltens nicht einverstanden ist. Die Überlegung dahinter: Wenn ein Benutzer zustimmt, dass sein Surfverhalten und ähnliche Informationen über ihn übermittelt und verwendet werden, dann kann die entsprechende Anwendung nicht als Spyware klassifiziert werden, sondern als Adware – zweifellos ein durchaus anfechtbarer Standpunkt.
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