Das klingt fair. Warum sollte man für Programme oder Filme zahlen, die ungenutzt rumliegen? Auf der anderen Seite kommt es auf den Preis an. Die einmalige Nutzung zu einem Euro erscheint günstig, wenn man eine Software einmal im Monat aufruft. Bei ständiger Nutzung geht das aber rasch ins Geld – die Anbieter werden die Tarife entsprechend staffeln müssen.
Im Idealfall verlässt das zu nutzende urheberrechtlich geschützte Werk nie den Rechner des Urhebers, oder seines Rechteverwerters. Der Nutzer meldet sich mit Namen und Finanzdaten (gesichert über digitale Signatur und Trustcenter) beim Servicerechner an, und darf dann den Dienst nutzen, wie einen Film am Fernseher. Weitere DRM-Techniken sollen dafür sorgen, dass die Abspielumgebungen (Hard- und Software) nicht unbefugt zum Aufzeichnen oder Kopieren genutzt werden können.
Das dürfte nicht ganz einfach sein, auch wenn sich etwa PDF-Dateien gegen unerwünschtes Ausdrucken oder Speichern sichern lassen. Apples-DRM-System „Fairplay“ beispielsweise begrenzt die Zahl der Kopien. Es gilt als ein relativ gelungenes System, auch wenn es immer wieder umgangen wird. Wie auch immer die Nutzung von pay-per-use im Einzelfall aussieht, der wesentliche Vorteil von DRM – sollte es eines Tages durchgängig funktionieren – läge darin, dass der Nutzer namentlich bekannt ist, und damit haftbar gemacht werden kann.
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