Beim Kauf von Geräten der Informationstechnik und der Unterhaltungselektronik werden in Deutschland bislang schon automatisch Urheberrechtsabgaben fällig. Dadurch soll das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden Scanner (10,23 Euro), CD-Brenner (7,50 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro) an die so genannten Verwertungsgesellschaften. Diese verstehen sich als Verwalter der Text-, Ton- und Bildrechte von Autoren, Musikern, Fotografen und anderen Urhebern. Für PCs und Drucker sind die pauschalen Abgaben nach wie vor rechtlich umstritten.
Ein Systemwechsel sei in dem Kabinettsentwurf aus Sicht des Bitkom allerdings nicht konsequent genug umgesetzt, um ein zukunftsfähiges Vergütungssystem für das digitale Umfeld zu schaffen und die Gerätevergütung in vernünftige Bahnen zu führen. „Zum erträglichen Kompromiss macht aus Sicht der Hersteller den jetzigen Entwurf – trotz des fehlenden Bekenntnisses zur individuellen Vergütung im Internet etwa per digitalem Rechte-Management – die prozentuale Deckelung der urheberrechtlichen Abgaben“, sagt Harms. Nur so können das Pauschalsystem in Grenzen gehalten und größere Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
„Bundesrat und Bundestag müssen nun die Reform auf der Grundlage dieses Entwurfs weiter vorantreiben“, erklärte Harms. Dabei sollte man den grundlegenden Wechsel zu individuellen Vergütungssystemen bekräftigen. „Eine zeitgemäße Urhebervergütung muss sich an der heutigen Nutzung von Inhalten orientieren, sie kann nicht durch Pauschalabgaben abgegolten werden.“
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