Das Kabinett hat gestern eine Modernisierung des Urheberrechts beschlossen und den so genannten „Entwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsgesetzesnovelle“ verabschiedet. In dem von Justizministerin Zypries vorgelegten Gesetzentwurf ging es in erster Linie um das Recht auf private Kopien von digitalen Inhalten.
Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werks in digitaler Form können auch künftig angefertigt werden – Mutmaßungen im Vorfeld über ein generelles Verbot haben sich als falsch erwiesen. Es ist nun aber verboten, eine illegale Vorlage zu kopieren. Auch darf der Kopierschutz nicht geknackt werden. Es ist also weiterhin erlaubt, Freunden eine CD zu brennen – sofern diese nicht aus illegalen Quellen stammt.
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zeigte sich enttäuscht: Man hatte sich eine generelle Freigabe von privaten Kopien erwartet. Nun müssten Privatanwender Strafe befürchten, weil sie ihren Freunden eine Musik-CD gebrannt haben.
Darüber hinaus stellt der 2. Korb auch das IT-Urheberrecht auf neue Beine. Dieses kann von den EU-Staaten selbst geregelt werden, während im 1. Korb in der vergangenen Legislaturperiode die Verwertung von Online-Inhalten entsprechend den Vorgaben der EU geregelt werden musste. Damals wurden beispielsweise illegale Downloads unter Strafe gestellt.
Nun also wurden Geräte und Speichermedien, mit denen man digitale Inhalte kopieren kann, mit einer Abgabe belegt. Die Höhe der Vergütung muss jedoch noch zwischen den Verbänden der Gerätehersteller und den so genannten Verwertungsgesellschaften der Urheber ausgehandelt werden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) beurteilte dies als wichtigen, aber hart verhandelten Kompromiss. „Nach jahrelanger Verzögerung ist die Reform nun eine Runde weiter. Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass der Entwurf nicht in den Ausschüssen zerredet wird oder gar stecken bleibt“, sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom.
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