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Urheberrecht: Der Gesetzgeber drückt sich

Das Kopieren und Verschenken von selbst gebrannten CDs oder DVDs im engen Freundeskreis bleibt als Bagatelldelikt weiterhin straffrei. Die neue Regel verbietet lediglich das Kopieren aus offensichtlich illegalen Quellen: etwa Filme aus Tauschbörsen oder Software, deren Kopierschutz umgangen wurde. Das Verbot, den Kopierschutz zu umgehen führt (theoretisch) zu einer geringen Anzahl von Kopien und damit, so das neue Gesetz, konsequenterweise zu einer Verringerung der Abgaben an den Urheber.

Mit diesen Regelungen trägt das geplante Gesetz nicht nur der wachsenden Bedeutung von DRM Rechnung, sondern stärkt generell das Eigentumsbewusstsein der oft jugendlichen Surfer. Außerdem wird hier eine EU-Vorgabe umgesetzt, wonach es kein Recht auf Kopien ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers geben darf.

„Wenn der Rechtsinhaber sein ausschließliches Vervielfältigungsrecht aber im privaten Bereich durchsetzen und private Vervielfältigungen ggf. selbst gegen Entgelt gestatten kann, stellt sich die Frage, ob die Beibehaltung des pauschalen Vergütungssystems gerechtfertigt ist“, so die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Die Antwort fällt zugunsten der Verwertungsgesellschaften aus, denn die Folgen einer reinen DRM-Lösung wären vor allem für die Verbraucher drastisch: So müsste die Privatkopie gänzlich verboten werden. Außerdem gehe DRM mit der extensiven Erfassung von Personendaten einher, die zu Missbrauch einlüden. Die Verbraucherverbände warnen hier vor der Gefahr des „gläsernen Kunden“. Aber auch die Urheber und Verlage wären betroffen, denn sie müssten verpflichtet werden, durchgängig DRM-Systeme zu verwenden.

Die Regierung geht zu Recht davon aus, dass die Rechteinhaber selbst darüber entscheiden können müssen, ob und wie sie ihre Rechte schützen. Sie verweist darauf, dass Marktführer Universal in Deutschland für das deutsche Repertoire zu frei kopierbaren CDs zurückgekehrt ist. Computerspiele mögen sich durchaus zur Nutzung an konkreten Rechner binden lassen. Eine ähnliche Koppelung bei Musik würde deren Vertrieb dramatisch einschränken. Ähnliches gilt für Texte und Bilder.

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ZDNet.de Redaktion

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