Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass die Regierung angesichts der unversöhnlichen Haltung, insbesondere der Geräteindustrie, die Lust an dem Thema verloren hat und die den Streithähnen nun einfach das Feld überlässt. Dabei übersieht der Gesetzgeber allerdings, dass das Urhebergesetz eigentlich den Urhebern dienen sollte.
Urheberrecht hatte schon immer mit Wirtschaft und moderner Technologie zu tun. Erst die technische Reproduzierbarkeit von Ideen durch den Buchdruck erzwang im 15. und 16. Jahrhundert Regeln zum Schutz der Erstveröffentlichungen. Durchgesetzt wurde sie schon damals nicht von den Autoren, sondern von den Verwertern, erst den Druckern, später den Verlegern. Erst die Aufklärung stellte im 18. Jahrhundert das „geistige Eigentum“ des Autors in den Mittelpunkt des Urheberrechts.
Damit ist es nun wieder vorbei. Der technische Fortschritt, insbesondere Computer und Internet, werfen uns urheberrechtlich in das 15. Jahrhundert zurück. Denn die Situation der eigentlichen Urhebern kommt in dem Gerangel der Interessen kaum vor. So heftig der Streit um die Abgaben tobt, für Autoren und Künstler sind sie bestenfalls ein kleines Zubrot, das nun auch noch geschmälert wird.
Wissenschaftsautoren dagegen müssen sich auf niedrigere Honorare und Entlassungen einstellen, wenn Bibliotheken, keine Bücher mehr kaufen müssen, weil sie wie ihren Lesern Kopien ungewissen Ursprungs zur Verfügung stellen dürfen. Und auch die Erlaubnis jetzt schon Verträge über künftige, noch unbekannte Nutzungsarten aushandeln zu dürfen, dient nicht den Urhebern, sondern der Medienindustrie. Für sie wird der Weg freigeräumt, Archivmaterial immer wieder neu zu verwerten, ohne Klagen befürchten zu müssen. Wie der damit verbundene „Anspruch auf angemessene Vergütung“ aussieht, dürfte – wie immer – von den Machtverhältnissen abhängen.
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