Zuallererst muss man den Entwurf für sein hohes Problembewusstsein loben. Beraten, besser bedrängt von den Lobbyisten der Medienindustrie, Verwertungsgesellschaften sowie der Informations- und Telekommunikations-Branche habe die Autoren im Justizministerium die strukturellen Schwierigkeiten der bisherigen Urheberrechtsvergütung ebenso erkannt, wie die tief greifenden Verwerfungen, die sich aus den Lösungsvorschlägen der Industrie ergeben würden.
Das zentrale Problem: Computertechnik lässt Kopien ohne Qualitätsverlust zu, und das Internet ermöglicht einen unkontrollierbaren globalen Vertrieb von Raubkopien in jeder beliebigen Menge. Schon bisher ließen sich Raubkopien nicht verhindern. Deshalb werden die Urheber notdürftig von Verwertungsgesellschaften entschädigt, die wiederum Abgaben auf Geräte erheben, die zum Kopieren bestimmt sind.
Dieses Verfahren bekämpft die ITK-Branche mit großer Vehemenz. Tatsächlich handelt es sich aus Sicht der Industrie um in einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Preisautonomie, zumal nicht einmal sicher ist, ob etwa ein ausgelieferter Drucker jemals in Betrieb gesetzt wird, geschweige denn zum Ausdrucken urheberrechtlich relevanter Inhalte. Die Industrie ist daher generell gegen Pauschalvergütungen und setzt auf Digital Rights Management (DRM). Idealiter werden hier alle Inhalte so geschützt, dass nur berechtigte, dem Vermarkter namentliche bekannte, Nutzer darauf zugreifen können.
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die Möglichkeiten von DRM. In der Tat ist es das generelle Ziel des Entwurfs, die pauschale Vergütung nicht mehr an Geräte, sondern an die tatsächliche Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu binden. In diesem Sinne ist auch die von Verbraucherverbänden kritisierte und von der Musik- und Filmindustrie freudig aufgenommene Einschränkung von Privatkopien zu verstehen.
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