Der Suchmaschinenbetreiber Google muss aufgrund einer möglichen Markenrechtsverletzung vor Gericht. Es soll geklärt werden, ob Google für Adwords-Werbung haftbar gemacht werden kann.
Der Suchmaschinendienst steht in dieser Rechtsfrage bereits zum wiederholten Male unter Anklage. Im konkreten Fall wendet sich die Firma Metaspinner Media gegen eine Adwords-Werbung, die bei der Suchabfrage der geschützten Marke „Preispiraten“ geschaltet wird.
Bei Eingabe des Suchwortes erscheint auf der Ergebnisseite nicht nur die Trefferliste, sondern auch beauftragte Werbeanzeigen von Konkurrenten des klagenden Unternehmens. Obwohl Google darüber informiert sei, dass die Marke „Preispiraten“ von Wettbewerbern als Adword gebucht wurde und zu einem Plagiat der Webseite www.preispiraten.de führe, sehe der Suchmaschinenbetreiber keinen Anlass dazu, die Adword-Werbung zu löschen. Die Benutzung geschützter Marken sei ebenso eine Rechtsverletzung, wie jene von Metatags, heißt es von der Rechtsvertretung von Metaspinner. In beiden Fällen würde die Suchfunktion durch Konkurrenten des Markeninhabers zu Werbezwecken missbraucht.
Für Google entstehen direkte Vorteile durch die Markenverletzung, da sich der Konzern die Adwords-Anzeigen bezahlen lässt. Google wolle zu dem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen, so die Rechtsabteilung des Unternehmens. In Frankreich wurde der Suchmaschinenbetreiber in der Vergangenheit bereits mehrmals in ähnlichen Fällen zur Verantwortung gezogen.
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