Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Anbieter von Internetseiten für deren Inhalt beschäftigt heute (Montag/1000) das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft hat einen Kommunikationsdesigner angeklagt, weil er auf seiner Internetseite unter anderem Propagandamittel sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet und andere volksverhetzende Schriften zugänglich gemacht haben soll.
Der Angeklagte tritt nach eigenen Angaben für ein «freies, unzensiertes» Internet ein und hatte auf seiner Homepage zu Informationszwecken eine über 100 Seiten starke Dokumentation über Sperrverfügungen einzelner Webseiten ins Internet gestellt.
Sie enthielt mehrere vom Kommunikationsexperten gesetzte Links. Die gesperrten und aus den USA stammenden Webseiten enthielten neonazistische Inhalte. Dadurch waren diese Seiten für die Besucher der Homepage durch bloßes Anklicken erreichbar. Das Amtsgericht Stuttgart hatte den Designer deshalb verurteilt. Das Landgericht Stuttgart hatte ihn hingegen freigesprochen. Das OLG muss nun über die Revision der Staatsanwaltschaft entscheiden.
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