Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Anbieter von Internetseiten für deren Inhalt beschäftigt heute (Montag/1000) das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft hat einen Kommunikationsdesigner angeklagt, weil er auf seiner Internetseite unter anderem Propagandamittel sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet und andere volksverhetzende Schriften zugänglich gemacht haben soll.
Der Angeklagte tritt nach eigenen Angaben für ein «freies, unzensiertes» Internet ein und hatte auf seiner Homepage zu Informationszwecken eine über 100 Seiten starke Dokumentation über Sperrverfügungen einzelner Webseiten ins Internet gestellt.
Sie enthielt mehrere vom Kommunikationsexperten gesetzte Links. Die gesperrten und aus den USA stammenden Webseiten enthielten neonazistische Inhalte. Dadurch waren diese Seiten für die Besucher der Homepage durch bloßes Anklicken erreichbar. Das Amtsgericht Stuttgart hatte den Designer deshalb verurteilt. Das Landgericht Stuttgart hatte ihn hingegen freigesprochen. Das OLG muss nun über die Revision der Staatsanwaltschaft entscheiden.
Erstmals liegen Preise für Verbraucher vor. Sie zahlen weniger als Geschäftskunden. Dafür beschränkt Microsoft den…
Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…
Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.
2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…
Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…
NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.