Der U.S. Supreme Court, der oberste Gerichtshof in den USA, hat sich im Streit gegen Merc-Exchange auf die Seite von Ebay gestellt. Das Urteil könnte es Patentinhabern in Zukunft schwerer machen, bei Produkten, die gegen Patentrechte verstoßen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Die Verfügung wurde 2003 verhängt, als Ebay das Feature „sofort kaufen“ nutzte, das Ebay-Kunden den direkten Kauf ohne die Teilnahme an einer Auktion ermöglicht. Diese Technik soll zwei Patente des Gründers von Merc-Exchange, Tom Woolston aus Virginia verletzt haben.
Der Richter Clarence Thomas kam zu dem Schluss, dass keine der Instanzen, die der Rechtsstreit bereits passiert hatte, eine Reihe von Faktoren angemessen berücksichtigt hatte, die nach Bundesrecht vorgeschrieben waren. Sie verwiesen eine niedrigere Instanz, die Verfügung erneut zu verhandeln.
Während des mündlichen Verfahrens vor dem Gerichtshof am 29. März argumentierte Ebay, dass die Interpretation des Berufungsgerichts beinahe eine automatische Verfügung zur Folge gehabt hätte. Eigentlich hätte ein vierstufiges Prüfverfahren, das gesetzlich vorgeschrieben ist, angewendet werden müssen.
Diese Prüfung berücksichtigt nicht nur das öffentliche Interesse, sondern auch die Frage, ob der Patentinhaber einen irreparablen Schaden erleidet oder zur Entschädigung ausgezahlt werden kann. Kann der Patenthalter ausbezahlt werden, so darf er das Patent nicht zurückhalten. Der Richterspruch könnte damit auch solchen Firmen einen Schlag versetzen, die Patente zurückhalten und dazu nutzen wollen, über Exklusiv-Verträge sehr viel Geld zu machen.
Bereits 2001 hatte kam es auf Bundesbezirksgerichtsebene zu einem Verfahren, in dem das Online-Auktionshaus zur Zahlung von 35 Millionen Dollar wegen Patentverletzung verurteilt wurde. Damit entsprach das Gericht der Klage von Merc-Exchange. Das erste Berufungsgericht hatte zwar das Urteil grundsätzlich bestätigt, die Entschädigungssumme aber auf 29,5 Millionen Dollar reduziert. Außerdem hatte das Gericht sich geweigert, eine einstweilige Verfügung gegen Ebay zu erlassen, die bewirkt hätte, dass das Online-Auktionshaus den „Sofort-Kaufen“-Knopf entfernen hätte müssen. Dies hatte die nächste Berufungsinstanz bemängelt und befunden, eine solche Verfügung hätte ergehen müssen.
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