Die Sicherheitsbedenken sind groß, eine Hauptsorge der Datenschützer: Wenn die Daten digital vorliegen, könnte man sie auch in Datenbanken speichern und auswerten. Doch die persönlichen Daten des Passinhabers werden laut Bundesministerium des Innern (BMI) nur auf dem Chip gespeichert, eine zentrale Speicherung der Daten wird es nicht geben. Allerdings hat das BMI selbst die Debatte angeheizt als durchsickerte, dass in einem „Denkmodell“ darüber nachgedacht werde, diese Daten an Unternehmen zu verkaufen. Das BMI dementierte sofort, Fakt ist: Das Ministerium überlegt, wie es die hohen Kosten für den biometrischen Personalausweis eventuell durch die Branchen wieder hereinbekommt, die von dem Dokument profitieren. Denn Banken und Händler könnten beispielsweise ihre Online-Geschäfte besser abwickeln, wenn jeder Bürger von Rechts wegen eine digitale Signatur auf seinem Ausweischip hat. Doch was genau passieren soll, weiß noch niemand. Dennoch, klar ist laut BMI: „Nicht zutreffend ist die Befürchtung, dass die biometrischen Daten Unbefugten, beispielsweise aus der Wirtschaft, zugänglich gemacht werden.“ Das ist laut Passgesetz verboten.
Während es für den Reisepass schon klare Vorgaben gibt, wird die Gesetzesnovelle für den neuen Personalausweis erst noch erwartet. Der E-Personalausweis, der von 2008 an ausgegeben werden soll, werde gemäß den aktuellen Planungen des Innenministeriums neben Unterschrift, Fingerabdrücken und Gesichtsbild auch „andere biometrische Daten“ enthalten. „Das könnten im Prinzip auch Genetische Fingerabdrücke sein“, gibt Prof. Dr. Hartmut Pohl, Professor für Informationssicherheit, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg und Mitglied der Gesellschaft für Informatik (GI) zu Bedenken.
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