Im Fall „Apple gegen Blogger“ hat ein kalifornisches Gericht am Freitag entschieden, dass Blogger und Online Journalisten ebenso unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen wie ihre Kollegen bei traditionellen Medien. Apple wollte Mitarbeiter der Websites Appleinsider und Powerpage zur Herausgabe von E-Mails zwingen, in denen Apple-Mitarbeiter mutmaßlich Firmengeheimnisse zu Produktinnovationen weitergegeben haben sollen.
Die Redakteure der beiden Websites müssen ihre Quellen nicht preisgeben und schützen die Informanten damit vor der Justiz, so wie es der erste Zusatz der US-Verfassung und das kalifornische Recht garantieren. „Wir können uns keine Konstellation vorstellen, nach der legitime und illegitime Nachrichten von einander abgegrenzt werden können“, so die Jury.
Die Richter befanden, dass es dem verfassungsmäßigen Schutz der Presse widersprechen würde, wenn Journalisten grundsätzlich keine Firmeninterna veröffentlichen dürften. Damit hoben die drei Berufungsrichter ein Urteil vom vergangenen Jahr auf, das Apple Recht gegeben hatte. Die einstweilige Verfügung, mit der Apple die Herausgabe von Daten der Internet Service Provider der beklagten Websites erzwingen wollte, wurde unwirksam.
Apple hat sich zu der Entscheidung noch nicht geäußert. Nach eigenen Angaben lege man besonders vor der Vorstellung von neuen Produkten größten Wert auf die Verschwiegenheit der Belegschaft. Eine weitere Klage gegen die Redaktion der Apple-Informationsseite „Think Secret“ läuft währenddessen noch.
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