In den Einspielfilmen des „Eurovision Song Contest“ aus Athen hat es keine Schleichwerbung gegeben. Dieses Prüfergebnis hat Werner Rumphorst, Direktor der Rechtsabteilung der Europäischen Rundfunkunion (EBU) in Genf, jetzt dem NDR mitgeteilt.
Die Einspieler des diesjährigen Wettbewerbs waren im Auftrag des griechischen Fernsehens (ERT) produziert und von der EBU abgenommen worden. Das ERT versicherte der EBU in einer offiziellen Befragung, dass eine etwaige Ähnlichkeit zu Werbespots für Apples Ipod weder beauftragt noch beabsichtigt war. Es habe keinerlei finanzielle Vergütungen für ERT oder für Mitarbeiter gegeben.
Die Sorge um mögliche Schleichwerbung war entstanden, nachdem der NDR in den Einspielfilmen zwischen den Auftritten der Künstler für Sekundenbruchteile den Schattenriss unterschiedlicher Tänzer vor einem blauen Hintergrund bemerkt hatte. In diesem Stil wirbt Apple auch für seinen Ipod.
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