Nach der Kritik des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) am Online-Vormarsch der öffentlich-rechtlichen Sender, bläst nun auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in dasselbe Horn. Arndt Groth, Präsident des BVDW, lehnt die Forderung ab, die Finanzierung der Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufzustocken.
Ein solcher Vorstoß würde wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu Lasten der privatwirtschaftlichen Inhalteanbieter der digitalen Wirtschaft nach sich ziehen, so Groth. Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weisen diese Kritik vehement zurück, denn eine Abkopplung von digitalen Techniken würde die Bevölkerung von wichtigen Informationsquellen abschneiden, wie Fritz Raff, Intendant des SR, dagegen hält.
„Was ist daran wettbewerbsverzerrend, wenn jemand die Tagesschau auch im Internet anschaut. Am Inhalt ändert sich schließlich nichts“, argumentiert er. Da sich die Mediennutzung immer mehr in das Internet verlagert, müssten auch die öffentlich-rechtlichen mit dieser Entwicklung mitziehen. „Schließlich müssen wir auch in Zukunft die Zuschauer und Zuhörer erreichen“, verteidigt Forchheimer die Forderungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Eine ähnliche Debatte hat es schon einmal gegeben, als ARD, ZDF und die Dritten ihre Programme via Satellit ausstrahlen wollten. „Die Privatsender wollten das damals auch verhindern. Aber heute erreichen wir 40 Prozent unserer Zuschauer über Satellit“, betont Forchheimer.
Hintergrund ist die so genannte Selbstbindung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, deren Maßnahmen kostendämpfend wirken sollen. Die Ausgaben für den Online-Aufwand der öffentlich-rechtlichen Sender belaufen sich derzeit auf maximal 0,75 Prozent des Gesamthaushalts. Als Basis für die Festlegung dieses Anteils dienen die Berechnungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, einer unabhängigen Kommission. Der 2003 von den öffentlichen Rundfunkanstalten beantragte Online-Bedarf musste aufgrund dieser Berechnung auf 0,75 Prozent gekürzt werden.
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