Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) fürchtet aufgrund der Vorschläge für den Gesetzentwurf zum Telekommunikationsrecht neue Hürden für Telefon-Dienste. Vor allem der Vorstoß des Agrarausschusses des Bundesrats, die Verpflichtung zur Preisinformation auf alle Telefondienste unabhängig vom Preis auszuweiten, ist dem Bitkom ein Dorn Auge. „Der Regierungsentwurf gefährdet moderne Geschäftsmodelle – durch zu viele Auflagen und Verpflichtungen“, kritisiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hingegen geht der Entwurf nicht weit genug. „Aus Verbrauchersicht fordern wir noch mehr Preistransparenz“, so Ines Nitsche, Telekommunikationsexpertin beim vzbv. Der Entwurf sieht vor, dass Mobilfunkanbieter bei Mehrwert-SMS ab zwei Euro den Kunden über den Preis informieren müssen. Der vzbv fordert eine Preisinformationspflicht schon ab einen Euro, da der Preis vieler Dienste unter zwei Euro läge, sagt Nitsche weiter. Der Bitkom kritisiert, dass diese Regelung die Kunden eher bevormundet als schützt.
Betroffen sind auch telefonische Auskunftsdienste und Call-by-Call-Verbindungen. Der Entwurf sieht vor, dass die Kosten in der Werbung deutlich angegeben und bei Gesprächen ab zwei Euro pro Minute zusätzlich angesagt werden müssen. Der Agrarausschuss will die Pflicht zur Preisansage auf alle Telefonate ausdehnen. „Hier liegen die Minutenpreise teils weit unter einem Cent. Das Preisschild wäre oft teurer als die Ware“, kritisiert Rohleder den Vorschlag. Die Verbraucher sehen das jedoch anders: Laut einer Umfrage, durchgeführt von Forsa im Auftrag des vzbv, halten 80 Prozent der Festnetznutzer eine Preisansage für „wichtig“ oder „sehr wichtig“.
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