Nimmt man an, dass Alices IP-Adresse 80.120.1.1 öfters auf einem bestimmten Server auffällt, so kann ein Ermittler über die Logdaten des Web-Servers sehen, was sie dort wie lange angesehen hat. Der Rückweg zum anfragenden Proxy liefert zur im Internet bekannten IP die dynamische IP des Clients, falls es eine Umsetzung gab. Im Proxy ist auch die Information gespeichert, wem diese IP zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, nämlich Alice mit ihrem Login und Passwort. Die zum Login passenden Bestandsdaten wie Namen, Adresse und Telefonnummer des Nutzers hat der Provider in seinen Datenbanken und muss sie nach Plänen der EU auch in zivilrechtlichen Fahndungen oder bei reinem Verdacht auf Straftaten herausgeben.
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Das bedeutet: Selbst wenn Alice alle Spuren auf ihrem Computer löscht, Cookies, History und Browser-Cache leert, beseitigt sie nicht die Spuren, die sie wie Fußabdrücke in nassem Beton auf dem Weg durchs Internet hinterlässt. Durch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sollen ihre Fußabdrücke sechs Monate lang sichtbar sein – erst dann werden die Verbindungsdaten gelöscht.
Die gespeicherten Daten können nicht nur von Ermittelungsbehörden genutzt werden. Durch die EU-Rahmenvorgabe schleicht sich auch Stück für Stück ein direkter Auskunftsanspruch von Dritten ein. Sieht ein Unternehmen sich verleumdet oder vermutet Urheberrechtsverletzungen, zum Beispiel durch das Tauschen von Musikstücken, dann könnte die Firma vom Provider den Klarnamen hinter einer IP verlangen. Anonyme Meinungsäußerung wäre dann nur noch mit Anonymisierungsverfahren möglich – Techniken, die die wahre IP eines Nutzers verschleiern.
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