Wenn ein Smartphone oder Blackberry trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verloren geht, heißt es schnell zu handeln. Selbst wenn die Daten verschlüsselt sind, möchte man das Gerät wieder haben und den Schaden begrenzen. Als erstes sollte der Besitzer seinen Netzbetreiber über die Hotline anrufen und die SIM-Karte sperren lassen, damit niemand auf seine Kosten telefonieren kann. Dafür ist es wichtig, die Telefonnummer der Hotline zu kennen, sie sollte also nicht nur im Handytelefonbuch verzeichnet sein. Außerdem benötigt man in einem solchen Fall die eigene Mobiltelefonnummer und das Kundenkennwort. Doch auch wenn der Dieb die jetzt nutzlos gewordene SIM-Karte entfernt, hat er nicht unbedingt Freude an seinem „Neuerwerb“ – wenn es ein Vodafone-Netz ist. Über die IMEI-Nummer lässt sich jedes Handy genau identifizieren und bei Vodafone auch sperren. „Der IMEI-Nachweis sollte aus polizeilicher Sicht aber in jedem Fall aufbewahrt werden!“ mahnt Dietmar Müller von der Pressestelle des Bundeskriminalamtes, denn nur so lässt sich ein Gerät zweifelsfrei identifizieren. Und vielleicht bekommt man das Telefon so auch zurück. Sobald gestohlene Handys am Markt auftauchen, werden ihre IMEI-Nummern mit den Verlust-Listen verglichen. „Analog gilt dies natürlich auch für andere mobile Geräte, die individuelle Merkmale wie beispielsweise Seriennummern aufweisen“, erklärt Müller. Wer Rechnung oder Service-Unterlagen seines Mobiltelefones nicht mehr hat, kann die IMEI mit der Tastenkombination „*#06#“ aufrufen. Auf Wunsch registriert die Polizei diese Nummer und stellt einen Handy-Pass aus, mit dem man sich im Verlustfall ausweisen kann.
Auch online lassen sich Mobiletelefone über die IMEI-Nummer registrieren unter www.mobilliste.de und www.imei-index.de. Wer ein gebrauchtes Handy kauft, kann hier prüfen, ob es sich um Hehlerware handelt und gegebenenfalls den Besitzer benachrichtigen. O2-Kunden können darüber hinaus ihre SIM-Karte orten lassen. Für den kostenpflichtigen Dienst kann man sich unter www.picosweb.de anmelden. E-Plus leistet Ersatz für das gestohlene Gerät: Wird einem Vertragskunden das Handy gestohlen, kann er ein wertgleiches Handy erhalten. Allerdings nur einmal alle sechs Monate, der Vertrag muss bereits seit drei Monaten laufen und eine Strafanzeige vorliegen.
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