Die ARD hat gestern mit Zustimmung des ZDF ein vorläufiges System zur Einhebung einer „Internet-Gebühr“ beschlossen. Das vorgestellte Modell sorgt intern beim ARD sowie bei verschiedenen Institutionen für Aufregung. Es sieht vor, für jeden internetfähigen Computer in Deutschland eine monatliche Gebühr von 5,52 Euro einzuheben. Ausgenommen sind private Rechner in Haushalten, in denen schon eine GEZ-Gebühr anfällt.
Die Basisidee des Konzeptes ist die Nutzung von medialen Inhalten wie TV oder Radio über das Internet mit Gebühren zu behaften. Wie die ARD erklärte, gebe es zahlreiche Büros in Deutschland, die TV und Radio über das Internet kostenlos nutzen. Andere würden monatlich für ihren Radio oder TV-Apparate zahlen – diese Ungleichheit sollte ausgeglichen werden, wobei hier jedoch noch einige Fragen zu klären seien.
Beispielsweise bemängelte Bernhard Rohlender, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswissenschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM): „Freiberufler und Kleinbetriebe nutzen in ihren Büros oft kein Rundfunkgerät und werden nun für ihre PCs zur Kasse gebeten. Und das, obwohl sie den Rechner nur für E-Mail, die Pflege ihrer Webseite und die elektronische Steuererklärung brauchen.“
Ähnlich sieht es aus, wenn man von zu Hause aus arbeitet und Medien, wie TV und Radio, beruflich nutzt. Die Ankündigung, dass private Haushalte keine weitere Gebühr für ihren Computer zahlen müssen, bestätigte die ARD: „Bei privaten Haushalten werden keine extra Gebühren für internetfähige Computer eingehoben.“ Hier werde das Entgelt in die GEZ-Gebühr einfließen. Wie hier nun zwischen privater und beruflicher Nutzung unterschieden werden soll, konnte nicht genau erklärt werden. „Eine Möglichkeit wäre, die Überwachung durch Kontrolleure zu verstärken“, so die ARD. Für private Personen werde es auch weiterhin die Möglichkeit der Gebührenbefreiung unter besonderen Umständen geben.
„Die Gebühren gehören an die veränderten Bedinungen im Medienbereich angepasst“, so Andreas Vlasic vom Medien Institut Ludwigshafen. Diese sollten aber gerechtfertigt und transparent dargestellt sein. „Es ist eben ein Unterschied, ob ich nur für die Möglichkeit zahle, Inhalte im Internet zu nutzen, oder ob ich für die tatsächliche Nutzung zahle“, so Vlasic. „Bei Pay-TV wie Premiere ist jeden klar, warum man für die Inhalte zahlen muss und es stellt kein Problem dar“, erklärte Vlasic weiter.
Ob das neue Gebühren-System nun in Kraft treten wird, entscheidet sich endgültig nächste Woche: Da müssen die einzelnen Bundesländer über den vorläufigen Beschluss des ARD-Intendanten abstimmen.
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