Im Verfahren um die 74.000 von der Domainvergabestelle Eurid blockierten „.eu“-Domains hat diese einen herben Rückschlag erlitten. Per einstweiliger Verfügung hat ein Brüsseler Gericht der Eurid unter Androhung von 25.000 Euro Strafe pro Domain und Stunde untersagt, die betroffenen Domains weiter zu blockieren. Dabei berief sich das Gericht auf die von der Eurid aufgestellten Registrierungsregeln, die eine Benachrichtigung von Domaininhaber oder Registrar zumindest 14 Tage vor der Sperrung vorsehen. Dies war in besagtem Fall offenbar nicht erfolgt.
Eurid-Sprecher Patrik Linden wollte das laufende Verfahren nicht weiter kommentieren. Die nun gefällte Entscheidung, die schließlich zur einstweiligen Verfügung führte, wertet er allerdings nicht als Vorentscheidung im anhängigen Verfahren gegen die 400 potenziellen Schein-Registrare. „Was das laufende Hauptverfahren betrifft, werden wir keinen Rückzieher machen“, so Linden.
Die Eurid hatte im Juli dieses Jahres drei Unternehmen – Ovidio, Fausto und Gabino – vorgeworfen, hinter den 400 besagten Registraren zu stecken und die Domains allein zum Zweck des professionellen Weiterverkaufs ersteigert zu haben. Um einem Missbrauch vorzubeugen, ließ die Eurid die 74.000 betroffenen Domains auf Eis legen. Bereits diesen Dienstag ist die Eurid der einstweiligen Verfügung nachgekommen und hat die Domains wieder freigegeben.
Die offizielle Ankündigung der Eurid im Juli dieses Jahres hatte für Aufregung gesorgt, da Kritiker das Verfahren als Teileingeständnis der Eurid werteten, dass es bei der Vergabe zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. „Dieser Optik kann man sich tatsächlich nicht entziehen“, meint auch die Domain-Rechtsexpertin Johanna Puhr von Pfenning, Meinig & Partner. Das von der Eurid angestrengte Verfahren bewertet sie als „wichtige Maßnahme, um erkannten Missständen nachzugehen“. Neben den Eurid-Aktivitäten, die von vielen Kritikern als nicht ausreichend beurteilt werden, hofft Puhr in dieser Hinsicht vor allem auf den Einfluss der öffentlichen Meinung und der Medien. Damit könne die Sensibilität der Verantwortlichen auch abseits der laufenden Verfahren geweckt werden, so Puhr.
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