Das Anti-Spam-Projekt Spamhaus hat im Streit mit der US-Justiz Schützenhilfe von der obersten Internetverwaltung ICANN bekommen. Das US-Gericht von Nord Illinois beabsichtigt die Internetverwaltung zum Schließen der Spamhaus-Domain zu zwingen, da sich die Anti-Spam-Organisation stur weigert, sich dem vorangegangenen Schadenersatzurteil über 11,5 Millionen Dollar zu beugen. ICANN erklärt in einer Aussendung, dass man die möglichen Forderungen des Gerichts mangels Zuständigkeit nicht erfüllen könne.
Die oberste Internetverwaltung reagiert damit, noch bevor es tatsächlich zu einem Beschluss von Seiten des Gerichts kommen konnte. ICANN hält fest, dass man weder in der Lage noch dazu autorisiert sei, einen Domain-Eintrag zu suspendieren. Dazu sei lediglich der Registrar befugt. Im Falle von Spamhaus ist das Tucows mit Sitz in Kanada und somit außerhalb der Reichweite des US-Gerichts. In bestimmten Fällen sei jedoch auch die Internet Registry für eine Suspendierung der Domain berechtigt, so ICANN. Für .org ist die Public Interest Registry zuständig. Diese hat den Sitz in Virginia und wäre somit wieder in Griffweite des Richters.
Konsequenzen dieser Causa wird es vermutlich auch in der Spamjäger-Fraktion geben. Bevorzugte Methode von Anti-Spam-Organisationen ist das Blacklisting. Dabei wird beim Filtern auf Listen zurückgegriffen, die vermeintliche und tatsächliche Spammer anführen und deren Mails rigoros blocken. „Bei Blacklists stellt sich allerdings immer die Frage, wie zuverlässig sie sind. Die bessere Methode sind Whitelists“, meint Frank Ackermann, Jurist beim eco Verband der deutschen Internetwirtschaft. In Whitelists werden Adressen angeführt, die vertrauenswürdig sind. Hier gelten strenge Auflagen und bei Verstößen drohen Sanktionen für den E-Mail-Versender. „Die Blacklist-Betreiber werden künftig vorsichtiger sein und müssen sich bessere Argumente zurecht legen, sobald sie eine Adresse permanent blocken. Diese Begründungen müssten dann auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten können“, so Ackermann.
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