Bereits im Jahr 2001 hat das Telekom-Unternehmen AT&T den Softwareriesen Microsoft wegen der Verletzung von Patenten verklagt. Nun hat sich der oberste Gerichtshof bereit erklärt den Fall neu aufzurollen. Dies könnte den Umfang von Schadensersatzzahlungen, welche Unternehmen für Patentverletzungen im Ausland leisten müssen, massiv verändern.
Nun geht es darum, ob das Urteil welches im Jahr 2004 gesprochen wurde, mit dem Patentrecht vereinbar ist. Wie Victor de Gyarfas, Patentanwalt bei der Kanzlei Foley & Larder mitteilt, wird die Entscheidung des obersten Gerichtshofs weit mehr Firmen als nur Microsoft bei ihren künftigen Handlungen beeinflussen.
„Sollte sich Microsoft durchsetzen, wäre dies einen Segen für alle Softwarehersteller welche Angst vor Schadensersatzforderungen haben, weil sie ihre Software auch im Ausland vertreiben. Sollte sich hingegen AT&T durchsetzen, würden die Patentinhaber profitieren. Sie könnten Schadensersatz für all die Software verlangen, welche in den Vereinigten Staaten hergestellt wird und ein Patent verletzt“, so Gyarfas.
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