Biodatenbanken: Forscher nehmen Datenschutz ins Visier

Datenschutzmanagement-Systeme in Biodatenbanken schützen Spender, die Körpermaterialien und zugehörige Informationen für die Forschung zur Verfügung stellen. Um diesen Datenschutz zu verbessern, erarbeitet derzeit ein interdisziplinärer Forschungsverbund namens „bdcAUDIT“ die Weiterentwicklung von Methoden und Kriterien der Überprüfung von Datenschutzmanagement-Systemen in der Biobank-Forschung. Neben dem Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt der Universität Hamburg sind auch das Kieler Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), sowie die Arbeitsgruppe Kommunikationssysteme des Instituts für Informatik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am Projekt beteiligt. Das vorläufig auf zwei Jahre begrenzte Forschungsvorhaben wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

„Die Problembereiche des Datenschutzmanagements im Biobank-Sektor sind sehr umfassend, wobei sowohl interne, externe, als auch patientenbezogene Fragen mit berücksichtigt werden müssen“, so Thilo Weichert vom ULD. In dieser Hinsicht sollen organisationsbezogene Kriterien für den Betrieb von Biobanken sowie Richtlinien einer gesetzlich einzuhaltenden Abschottung dieser von außen mit Blick auf bisherige Standards analysiert und weiterentwickelt werden. Weichert betont, dass auch rechtliche, direkt auf den Patienten und dessen Einwilligung bezogene Fragen zu diskutieren sind. Dass die Überprüfung bestehender Konzepte zwar umfangreich, jedoch im Ergebnis lohnenswert sein kann, macht der Experte anhand der gesteckten Projektziele deutlich: „Erst wenn wir gesetzliche Rahmenbedingungen mit derzeitigen Möglichkeiten der IT-Branche im zu erarbeitenden Konzept zusammenfügen, dient ein daraus entstehender Standard als Vorlage einer möglichen europäischen und internationalen Umsetzung.“

Das ULD hat ein Verfahren, in dem Datenschutzmanagement-Systeme bereits vor ihrer Realisierung überprüft werden können. Dieser Vorgang wird als Auditierung bezeichnet. Im Fokus dabei steht, dass ein sicherer Datenschutz bei biologisch sensiblen Spenderdaten in Biobanken auf hohem Niveau garantiert werden muss. Damit hätten Biobank-Betreiber die Möglichkeit, die Daten potenzieller Spender vertraulich zu behandeln sowie ein Datenschutzmanagement-System einzurichten, das gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht. Durch eine erfolgreiche Auditierung erhält die Biobank den Nachweis, dass eine unabhängige Prüfstelle den professionellen, rechtssicheren und datenschutzkonformen Umgang mit den personenbezogenen Proben und Daten der Spender bestätigt hat. Darüber hinaus vereint das Auditierungsverfahren eine möglichst umfassende Verfügbarkeit genetischer und medizinischer Daten für Forschungszwecke, verbunden mit dem Persönlichkeitsschutz der Spender.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

KI-gestütztes Programmieren bringt IT-Herausforderungen mit sich

OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.

2 Tagen ago

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

5 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

6 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

6 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

6 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

7 Tagen ago