Der Federal Court of Australia hat am Montag in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass das Verlinken auf Downloadangebote urheberrechtlich geschützter Musik illegal sein kann. Der pensionierte Polizist Stephen Cooper hatte auf seiner Webseite Mp3s4free.net Links zu überwiegend geschützten MP3-Dateien angeboten. Seine Webseite selbst hostete keine Musikangebote.
Die drei vorsitzenden Richter bestätigten das Urteil erster Instanz, wonach die Links gegen das australische Urheberrecht verstoßen. Der Beklagte hatte argumentiert, dass Nutzer die Links automatisch zu seiner Webseite hinzufügen konnten. Die Richter sahen dies als nicht hilfreich an. Cooper hätte seine Webseite auch so gestalten können, dass er Einfluss auf die Inhalte hat.
Die Richter haben auch ein Urteil bestätigt, wonach der Hoster der Webseite sowie dessen Mutterunternehmen Comcen Internet Services gegen das Gesetz verstoßen haben. Beide Unternehmen hätten nicht genug unternommen, um Cooper von den Urheberrechtsverletzungen abzuhalten.
Sabine Heindl, Geschäftsführerin des australischen Unternehmens Music Industry Privacy Investigations nannte das Urteil einen Sieg für die australischen Musikfirmen. „Internet-Service-Provider spielen eine wichtige Rolle für die Wahrung des Urheberrechts. Dieses Urteil sendet die klare Nachricht an die Service-Provider, dass sie verantwortlich gemacht werden können, wenn sie sich nicht korrekt verhalten“, sagte Heindl.
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