Betrügereien bei Ebay sind kein Einzelfall. Selbst wenn man die vom Auktionshaus vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen einhält, kann es zu Problemen kommen.
Im konkreten Fall hat ein Anwender am 26. Oktober 20 Wilkinson-Quattro-Klingen für 18,98 Euro zuzüglich 1,90 Euro Versand ersteigert. Der Betrag wurde sofort überwiesen. Trotz eines 99,4 prozentigen positiven Bewertungsanteils bei insgesamt 3297 abgegebenen Bewertungen des Anbieters und dem Status „Geprüftes Mitglied“ erhielt der Kunde keine Ware. Mit der bei Ebay angebotenen Möglichkeiten Unstimmigkeiten online zu klären, wurde am 7.11.06 Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Die prompte Antwort lautete: „Der Artikel wurde verschickt“. Leider ist der Artikel bis heute nicht angekommen. Inzwischen ist der Verkäufer nicht mehr als Ebay-Mitglied angemeldet.
Der Ebay-Standard-Käuferschutz – eine Kulanzleistung des Aktionshauses – dürfte die wenigsten Geschädigten als solchen begreifen. Liegt der Verkaufspreis bei unter 25 Euro greift das Angebot erst gar nicht. Erst ab einem Artikelpreis von 50 Euro greift das Angebot. Dann erhält der Geschädigte bis zu 25 Euro zurück. Bei 100 Euro liegt die Rückerstattung bei 75 Euro. Ab einem Artikelpreis von 500 Euro hat der Geschädigte einen Anspruch auf 175 Euro.
Alles in allem zeigt der Fall, dass die von Ebay empfohlenen Kriterien (positive Bewertungen, geprüftes Mitglied) keine erfolgreiche Aktionsabwicklung garantieren. Der geschädigte Nutzer wird jedenfalls nicht mehr bei Ebay einkaufen.
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