Die Sicherheitsinitiative „No Abuse in Internet“ (NAIIN) hat von einer Fortsetzung der Ende vergangenen Jahres entfachten Debatte um ein Verbot so genannter Killerspiele abgeraten. Die öffentliche Auseinandersetzung zwischen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sei unsachlich und nicht zielführend.
„Es wäre sowohl dem Jugendschutz als auch der Kriminalprävention dienlich, die in Schlammschlacht-Manier geführte Debatte mit dem Jahr 2006 enden zu lassen“, erklärte NAIIN-Vorstandsvorsitzender Arthur Wetzel hinsichtlich des Streits zwischen dem Kriminalpsychologen Christian Pfeiffer und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). „Jugendschutz und der Umgang mit brutalen Videospielen sind keine Themenfelder, die für Profilierungskampagnen missbraucht werden sollten.“
Die Forderung nach einem Verbot von Gewaltspielen war nach dem Amoklauf eines 18-Jährigen in der Geschwister-Scholl-Realschule in Emsdetten laut geworden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte in diesem Zusammenhang eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Strafrechts angekündigt. Herstellung, Verbreitung und Kauf von „Killerspielen“ sollten künftig bestraft werden.
NAIIN sieht in dem Vorstoß von Beckstein eine ungerechtfertigte Kriminalisierung von Computerspielern, die mehrheitlich keine Gewalttaten an anderen Menschen verüben. Zudem weist die Initiative darauf hin, dass die Zahl der in Deutschland begangenen Amokläufe seit der Einführung von Videospielen nicht gestiegen ist. Das Strafrecht sei kein adäquates Mittel, um der Gewalttätigkeit junger Menschen zu begegnen, so die Jugendschützer.
„Die gesamte Diskussion ist eine Schein-Debatte, welche die wahren Ursachen von Gewalt wie Vernachlässigung, Benachteiligung, Bildungsdefizite und Zukunftsperspektiven ausblendet“, sagte NAIIN-Geschäftsführer Dennis Grabowski. Es sei zwar nicht von der Hand zu weisen, dass brutale Computerspiele die Hemmschwelle zur Gewaltausübung geringfügig senken könnten. Diese Auswirkungen seien aber nicht nennenswert, da die Gewaltbereitschaft bei Gewalttätern schon vorher vorhanden sei.
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