Urheberrechtsklage gegen Mitschneiden von Digitalradio zugelassen

Die New Yorker Bezirksrichterin Diane Batts hat am Freitag eine Zivilklage von Musikfirmen wie Atlantic Records und Capital Records gegen XM Radio zugelassen. XM Radio ist ein Anbieter von digitalem Satellitenradio. Nach Ansicht der Musikindustrie verletzt die von XM Radio angebotene Möglichkeit, die Musik im MP3-Format abzuspeichern, das Urheberrecht.

XM Radio argumentiert, dass das Mitschneiden von Radiosendungen über den Audio Home Recording Act (AHRA) von 1992 abgedeckt sei. Die Richterin schloss sich dieser Ansicht nicht an, da die Übertragung digital erfolgt. Nach Angaben der Musikindustrie können die Kunden des Satellitenradios eine Musikbibliothek durchsuchen und in kürzester Zeit Hunderte von Liedern aufnehmen.

„Wir freuen uns, dass das Gericht den Missbrauch des AHRA als legales Schlupfloch verweigert hat“, erklärte die Recording Industry Association of America (RIAA). „Das Gesetz war nie dazu gedacht, den Vertrieb von Musik ohne die Zahlung von Abgaben an die Rechteinhaber zu decken.“ XM Radio hat mit einem Statement auf die Entscheidung des Gerichtes reagiert. Darin heißt es: „Jetzt wird ein Gerichtsurteil benötigt, um die falsche Argumentation der Kläger zu widerlegen. Die Fakten unterstützen unsere Auslegung des Audio Home Recording Act. Wir werden unsere Position gerne dem Gericht vortragen.“

Auch amerikanische Politiker haben die Diskussion über die Nutzung digitaler Radioangebote aufgegriffen. Eine Gruppe von Senatoren brachte einen Gesetzentwurf ein, der Anbieter von Satelliten- und Internetradio dazu verpflichten soll, das Aufzeichnen und Wiedergeben einzelner Songs technisch zu unterbinden. Gegner dieses Gesetzes sind Verbraucherschützer und die Elektronikindustrie. Ihrer Ansicht nach geht dieses Gesetz zu weit und beschneidet die privaten Nutzungsrechte des Zuhörers.

ZDNet.de Redaktion

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