Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf müssen Druckerhersteller auch künftig keine Urheberrechtsabgabe für ihre Produkte zahlen. Die Richter wiesen damit die Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ab. Bei einem anderen Ausgang des Verfahrens hätten den Herstellern Abgabezahlungen in Höhe von über 400 Millionen Euro gedroht, sagte Anwalt Markus Wirtz von der Wirtschaftskanzlei Taylor-Wessing, der die Unternehmen Canon, Epson, Kyocera und Xerox vertrat.
Die VG Wort hatte argumentiert, dass geschützte Werke mit Hilfe von Druckern vervielfältigt werden könnten. Rückwirkend ab 2001 forderte die Verwertungsgesellschaft – je nach Druckgeschwindigkeit und Farb- oder Schwarz-Weiß-Druckfähigkeit – eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät.
„Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt“, erklärt Wirtz. „Die Richter folgten offensichtlich unserer Auffassung, dass Drucker als reine Ausgabegeräte im Alltag nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden.“
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