Aus für Google Gmail in Deutschland

Google hat im Markenrechtsstreit um seinen E-Mail-Dienst Gmail erneut eine Niederlage erlitten. Wie bereits vor dem Hamburger Landgericht ist Google nun auch auf europäischer Ebene beim Harmonisierungsamt abgeblitzt, seine Marke europaweit schützen zu lassen. Das hat der rechtmäßige Markenrechtsinhaber des E-Mail-Dienstes „G-mail“, Daniel Giersch, heute bekanntgegeben.

Der Jungunternehmer hatte sich die Marke „G-mail…und die Post geht richtig ab“ bereits vor sechs Jahren in Deutschland gesichert. Google wiederum bietet seinen Online-E-Mail-Dienst mit Ausnahme von Großbritannien überall sonst unter der Bezeichnung Gmail an. Nach einem ersten Urteil vor deutschen Gerichten musste der Dienst in Google Mail umbenannt werden.

Google kann zwar erneut Beschwerde vor dem Harmonisierungsamt einlegen, und auch ein von Google angestrengtes Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ist nach Auskunft von Giersch noch anhängig. Bleiben die Gerichte allerdings bei der Ansicht, dass die Marke Gmail von Google aus Verwechslungsgefahr nicht für den eigenen E-Mail-Dienst verwendet werden kann, könnte dies weitreichende Folgen für Google im gesamten europäischen Raum haben. Nicht zuletzt durch ähnliche Namensstreitigkeiten in Großbritannien wäre Google dann vermutlich gezwungen, Gmail fortan überall in Google Mail umzubenennen – mit den entsprechenden Auswirkungen auf die vergebenen E-Mail-Adressen.

Von den Gebärden des Webgiganten zeigt sich das Jungunternehmen, das sich unter dem Firmennamen Giersch Ventures formiert hat, jedenfalls unbeeindruckt. Im April will man den eigenen E-Mail-Dienst unter dem vieldiskutierten Markennamen „G-mail“ starten. Auch die Internetdomain Gmail.de konnte bereits für die Testphase in Betrieb genommen werden. „Dabei wird es sich um ein hybrides Mailsystem handeln, das altbewährte Kommunikationslösungen wie Briefverkehr mit modernen Lösungen wie E-Mail oder Telefonanruf verknüpft“, erklärt Judith Alwin, Pressesprecherin von Giersch Ventures. So kann beispielsweise ein handschriftlich verfasster Brief per G-mail-Botendienst abgeholt werden. Mittels automatisierter Schrifterkennung wird das Schriftstück digital umgewandelt und kann schließlich in E-Mail-Form oder gar als telefonische Sounddatei dem Empfänger zugestellt werden.

ZDNet.de Redaktion

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