Die Überwachung von Telefongesprächen nimmt in Deutschland stark zu. Der Staat stützt sich in Sicherheitsfragen immer mehr auf digitale Hilfe. Telefonie- und Internetanbieter sind gesetzlich verpflichtet den Ermittlern ihre Daten und Leitungen zur Verfügung zu stellen. Zuletzt nutzten die deutschen Behörden jährlich über 42.000 Mal die Möglichkeit des Mitlauschens, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekom und neue Medien (Bitkom). Besonders häufig mitgehört werden Gespräche im Mobilfunknetz, aber auch E-Mail-Adressen und Internetanschlüsse werden vereinzelt kontrolliert.

Die Telefon-Überwachung soll in Zukunft noch zunehmen. Mit der geplanten Regelung zu der so genannten Vorratsdatenspeicherung müssen Telefonverbindungen sechs Monate lang beim Anbieter abrufbar sein. Damit wollen Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Handlungsmöglichkeiten ausbauen. Denn bislang dürfen Daten maximal drei Monate nach Versand der Telefonrechnung und nur mit Einverständnis des Kunden gespeichert werden. Die aktuelle Gesetzesnovelle der deutschen Regierung folgt einer EU-Richtlinie. Der Bitkom begrüßt den Entwurf vor allem deshalb, weil er keine strengeren Speicherpflichten enthält als die EU-Vorgabe. Denn die Privatsphäre der User müsse respektiert werden.

Für die Anbieter der Telekommunikationsbranche bedeutet die neue Regelung möglicherweise eine Steigerung an Kosten. Der Bitkom macht darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung bereits vor Jahren zugesichert habe, Investitionen für die Überwachung rückzuerstatten. Denn die Unternehmen mussten viel Geld in Spezialtechnik und Personal investieren und hätten bislang keinen Cent gesehen. „Das zusätzliche Personal ist in erster Linie nötig, um die Anfragen der Ermittlungsbehörden zu bearbeiten. Die Unternehmen müssen die Daten bei sich selbst speichern und dann für die Behörden die richtigen Informationen heraussuchen“, sagt Kitz.

Kritik übt der Bitkom daran, dass Teile der Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht auf unsicherem Boden gebaut seien. Laut Volker Kitz, Bereichsleiter Telekommunikation und Recht beim Bitkom, höhlt die Vorratsdatenspeicherung das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes weiter aus. In Anbetracht früherer Urteile sei es fraglich, ob die Daten aller Telefonanschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen.

ZDNet.de Redaktion

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