Die US-Armee überwacht die Blogs und Postings ihrer Soldaten über eine Armeeeinheit namens Army Web Risk Assessment Cell (AWRAC), die darüber entscheidet, ob ein Blog online bleiben darf, verändert oder entfernt werden muss. Dabei werden Sicherheitsrisiken gegen das Recht auf Meinungsfreiheit aufgewogen. Allerdings, so die Electronic Frontier Foundation (EFF), muss das US-Verteidigungsministerium zu Auskünften über das Blog-Überwachungsprogramms RWAC bereit sein. Die EFF hat nun eine Klage gegen das US-Verteidigungsministerium eingereicht, da es auf die Forderung, Informationen über die Funktionsweise des Programms bekannt zu geben, nicht reagierte.
Laut Zeitungsberichten haben einige US-Soldaten aufgrund der Aktivitäten des AWRAC Postings gekürzt oder ihre Blogs ganz geschlossen. „Soldaten sollten die Freiheit haben, ihre Gedanken zu bloggen, insbesondere zu einem so kritischen Zeitpunkt der nationalen Debatte über den Irak-Krieg“, sagt Marcia Hofmann, EFF-Anwältin. Sicherlich erforderten militärische Aktionen einen gewissen Grad der Geheimhaltung, jedoch habe die Öffentlichkeit das Recht zu erfahren, wann die Armee Soldaten zum Schweigen bringe.
Die Bestimmungen für Militär-Blogger sehen vor, dass diese sich registrieren müssen. Soldaten im Irak sind verpflichtet, ihre Websites bei der Leitung zu registrieren. Einheitskommandanten müssen die Websites vierteljährlich prüfen.
Der freie US-Journalist Paul Rieckhoff zitiert in seinem Weblog aus den Bestimmungen für Militär-Blogger: „Risiken der Herausgabe von Informationen müssen gegen den Nutzen von Internetveröffentlichungen abgewogen werden“, heißt es dort. Allerdings liegt dieses Abwägen allein im Ermessen der AWRAC. Die Klage der EFF bezieht sich auf die Frage, die das Verteidigungsministerium der EFF schuldig geblieben ist, nämlich wie und nach welchen Kriterien AWRAC die Blogs überwacht. Die EFF reichte die Klage im Rahmen ihres FLAG-Projekts ein und beruft sich dabei auf den Freedom of Information Act.
Harald Kammerbauer, Sprecher beim Presse- und Informationsstab des Bundesministeriums der Verteidigung, sind keine Blogs von Soldaten der Deutschen Bundeswehr bekannt. Es sei aber nicht auszuschließen, dass es sie gebe. „Soldaten der Bundeswehr haben die gleichen Rechte wie Staatsbürger. Soldaten dürfen auch Kritik äußern, solange sie als persönliche Meinung gekennzeichnet ist“, sagt Kammerbauer. In dienstlichen Angelegenheiten sei allerdings Verschwiegenheit zu wahren.
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