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Google wegen Raubkopie-Werbung beschuldigt

Die Angeklagten in einem Urheberrechtsprozess vor einem New Yorker Bezirksgericht haben Google beschuldigt, ihnen die Namen von Kinofilmen als Suchwörter für Google-Ads vorgeschlagen zu haben. Die Beklagten sollen über die Webseiten Easydownlaodcenter.com und Thedownloadplace.com Software zum Auffinden von Kinofilmen in Tauschbörsen verkauft haben. Über Google-Ads hatten sie ihre Software bei Google beworben.

Die Angeklagten Brandon Drury und Luke Sample hatten die Vorwürfe zurückgewiesen, wonach sie mit ihren Webseiten den Eindruck erwecken wollten, die angebotene Software sei legal. Dafür hätten sie sich gesponserter Werbelinks bedient, die bei der Suche nach Filmnamen in Suchmaschinen erscheinen. Laut einem Bericht des Wall Street Journal haben die Angeklagten zu ihrer Verteidigung angeführt, dass Google-Verkäufer die Suchworte „pirated“ und „Bootleg Movie Download“ zum Kauf für die Google-Ads vorgeschlagen hätten. Ein Google-Mitarbeiter soll in einer eidlichen Aussage, die das Gericht unter Verschluss hält, die Erklärungen der Angeklagten bestätigt haben.

„Unseren Kunden ist es untersagt, unser Werbeprogramm für den Verkauf von Material zu nutzen, welches das Urheberrecht verletzt“, sagte ein Google-Verteter in einer Erklärung. „Wir verbessern kontinuierlich unser System, um Anzeigen auszublenden, die gegen unsere Bedingungen verstoßen. Hunderttausende Werbekunden befolgen unsere Richtlinien zum Inhalt von Werbung. Wir haben uns verpflichtet, diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, von der Nutzung unserer Angebote auszuschließen.“

Laut dem Bericht des Wall Street Journal hat am Freitag eine Telefonkonferenz zwischen Google und den klagenden Filmstudios stattgefunden. Während des Gespräches habe Google zugesagt, Anzeigen mit fraglichem Inhalt zu entfernen und keine Suchworte zu verkaufen, mit denen Raubkopien beworben würden. Auch solle eine Liste mit vertrauenswürdigen Werbekunden erstellt, eine Richtlinie für die Überwachung von Suchwörtern aufgestellt und das Verkaufspersonal besser geschult werden, verbotene Anzeigen zu erkennen.

ZDNet.de Redaktion

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