Eine Klage gegen die Social-Networking-Plattform Myspace im Fall von sexuellem Missbrauch einer minderjährigen Nutzerin ist vor Gericht abgewiesen worden. Die Eltern des Missbrauchsopfers hatten das News-Corp-Unternehmen rechtlich belangen wollen, da der Täter die Tochter über Myspace ausgeforscht und Kontakt zu ihr aufgenommen hatte. In diesem und in einigen weiteren ähnlichen Fällen wurde der Vorwurf laut, dass die Plattform jugendliche User nicht ausreichend vor Sexualverbrechern schütze.
Die betroffene texanische Familie hatte vor Gericht rund 22,9 Millionen Euro Entschädigung eingefordert. Doch laut zuständigem Richter Sam Sparks seien Onlineplattformen wie Myspace rechtlich vor Klagen durch die Nutzer geschützt und nicht für die Inhalte verantwortlich, die von den einzelnen Personen ins Netz gestellt werden. Die Regelung ist im sogenannten Communications Decency Act (CDA) festgeschrieben und soll verhindern, dass interaktive Computerservices von Dritten wahllos verklagt werden können.
Spars wies auch darauf hin, dass das Mädchen bei ihrem Alter gelogen habe und sich anstatt mit ihren tatsächlichen 13, mit 18 Jahren bei Myspace angemeldet habe. Ein Anwalt der Familie will den Fall aber nicht so einfach aufgeben und es im Laufe des Jahres vor einem anderen Gericht versuchen. Verschiedene US-Familienorganisationen kritisieren schon seit langem das Gefahrenpotenzial der Plattform für minderjährige Jugendliche und fordern strengere Sicherheitsvorkehrungen seitens des Unternehmens.
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