Die seit 1. Januar 2007 in Kraft getretenen GEZ-Gebühren auf internetfähige PCs oder Handys sorgen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) zufolge für Verwirrung unter den Nutzern. Alle PC-Nutzer sowie Personen, die internetfähige Handys und PDAs verwenden, werden automatisch zu Kunden der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), da via Internet der Empfang von Radio- und Fernsehsignalen theoretisch möglich ist.
Vor allem Selbstständigen und Freiberuflern bereitet die neue Regelung Sorgen, da die GEZ streng zwischen Wohn- und Bürobereich unterscheidet. Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet nicht von der PC-Gebühr im Heim-Büro. Auch Unternehmen müssen für Internet-PCs und neuartige Empfangsgeräte zahlen. Die Abgabe wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Filiale.
„Wegen der unübersichtlichen Gebührenstruktur ist vielen noch nicht klar, ob sie betroffen sind“, sagte Thomas Mosch, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Handys und Laptops sollten einem Betriebsgrundstück genau zugeordnet und in einem Inventarverzeichnis eingetragen werden. Nur dann seien die Geräte von einer separaten Gebühr befreit.
Im privaten Bereich ist die Gebührenpflicht entschärft. Wer bereits für ein gemeldetes Radio oder Fernsehgerät zahlt, ist von der neuen Monatsgebühr von 5,52 Euro für den internetfähigen Computer entbunden. Allerdings kann Privatpersonen der Besitz von Empfangsgeräten auch nur schwer nachgewiesen werden. Da die GEZ keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten ARD und ZDF ist, kann sie keine Privatpersonen zur Auskunft über den Besitz eines Computers zwingen. Wer eine Homepage betreibt, sollte dennoch aufpassen, da hier der Verdacht naheliegt, dass ein privater Internet-PC genutzt wird.
Für das Jahr 2008 ist eine vollständige Reform der Rundfunkfinanzierung geplant. Ziel ist der Abbau von Bürokratie und die Vereinfachung der GEZ-Regeln. Der Bitkom fordert gemeinsam mit der Hightech-Branche in diesem Zusammenhang eine einheitliche und niedrige Rundfunkabgabe für Haushalte und Unternehmen. „Dann müsste man nicht ständig die Regeln ändern, wenn neue Geräte auf den Markt kommen“, sagte Mosch.
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