Googles Versuch, sich in der Schweiz die alleinigen Markenrechte für seinen E-Mail-Dienst Gmail zu sichern, ist vorerst gescheitert. Das Züricher Handelsgericht wies in erster Instanz die Klage des Konzerns gegen den deutschen Risikokapitalgeber Daniel Giersch ab, der in Deutschland und der Schweiz einen elektronischen Zustellservice unter dem Namen G-mail betreibt.
Google hatte Giersch beschuldigt, den Namen in böser Absicht gewählt zu haben. Das Schweizer Gericht stimmte dieser Argumentation jedoch nicht zu. Der Konzern will gegen die Entscheidung in Berufung gehen.
Trotz der Niederlage vor Gericht müsse man allerdings nicht auf die Bezeichnung Gmail für seinen Schweizer Dienst verzichten, teilte das Unternehmen mit. Sowohl der Suchdienstanbieter als auch Giersch hatten 2005 die Schweizer Namensrechte erhalten. Obwohl Giersch den Antrag einige Monate vor Google gestellt hatte, dürfen beide Parteien nach Schweizer Recht den Namen Gmail nutzen.
Giersch war bereits aus einem im Jahr 2000 von Google initiierten Markenrechtsprozess als Sieger hervorgegangen, bei dem der Konzern die deutschen Namensrechte für seinen E-Mail-Dienst einzufordern versucht hatte. Im Anschluss benannte Google seinen deutschen Service in Google Mail um.
Auch Googles Versuch, sich die Marke Gmail europaweit schützen zu lassen, scheiterte kürzlich. Wie bereits vor dem Hamburger Landgericht war der Konzern mit seiner Forderung auch auf europäischer Ebene beim Harmonisierungsamt abgeblitzt (ZDNet berichtete).
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