Schutz vor dem Benutzer: Neue Sicherheitsfunktionen in Vista

Mit dem neuen Betriebssystem Vista hat Microsoft die Rechte und Fähigkeiten von gewöhnlichen Windows-Benutzern erweitert, um eine bessere Kontrolle über die allgemeine Domänensicherheit sowie weniger Logins mit Administratorrechten zu ereichen. Zusätzlich hat man den Modus für Poweruser abgeschafft.

Der normale Benutzermodus bietet nun die folgenden Rechte und Fähigkeiten:

  • Anzeige von Systemuhr und Kalender
  • Änderung der Zeitzone
  • Installation von Wired Equivalent Privacy (WEP) zur Verschlüsselung von Funknetzen
  • Änderung der Einstellungen für das Energiemanagement
  • Hinzufügen von Druckern und anderen Geräten, für die die erforderlichen Treiber installiert sind (oder die ein Administrator durch eine Gruppenrichtlinie zugelassen hat)
  • Installation von ActiveX-Steuerelementen von vom Administrator genehmigten Websites
  • Aufbau und Konfiguration einer VPN-Verbindung
  • Installation kritischer Windows-Updates

Da hiermit einige der häufigsten von Benutzern ausgeführten Aufgaben abgedeckt sind, wird weniger Interaktion mit den Administratoren erforderlich. Wer seinen Endbenutzern nicht ganz so viele Freiheiten einräumen will, muss sich trotzdem keine Sorgen machen: Die Administratoren können diese Rechte mithilfe von Gruppenrichtlinien einschränken.

Trotzdem fordern viele Programme noch Administratorrechte vom Benutzer. Das sind dann Programme, die in der Lage sein müssen, in systemexterne Bereiche des OS zu schreiben, was Benutzer normalerweise nicht können. Dazu gehören zum Beispiel das Verzeichnis mit den Programmdateien und geschützte Bereiche der Registrierungsdatenbank.

Vista virtualisiert diesen Vorgang, indem der Anwendung eine private Kopie der Datei oder des Registrierungsschlüssels zugewiesen wird, die Windows Vista dann im Profil des Benutzers speichert. Diese Funktion erweitert die Nutzung älterer oder spezifisch angepasster Anwendungen und verringert gleichzeitig die Risiken, die mit einer umfassenden Vergabe von Administratorrechten zur Ausführung einer bestimmten Anwendung einhergehen.

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ZDNet.de Redaktion

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