Anders als im Wettbewerb auf den Markt unterstützt Microsoft in Sachen Softwarewiederverkauf den Konkurrenten Oracle: Usedsoft musste nämlich im Januar 2006 vor dem LG München eine Niederlage gegen die Firma von Larry Ellison einstecken (Az. 7 O 23237/05). Auch das Berufungsverfahren im August 2006 verlief für den Wiederverkäufer ungünstig: Das LG bestätigte eine einstweilige Verfügung durch Oracle gegen Usedsoft (Az. 6 U 1818/06). Das Unternehmen darf seit dem keine „gebrauchten“ Lizenten für Oracle-Produkte mehr vertreiben. Laut Ansicht von Usedsoft bezieht sich dieses Urteil aber ausschließlich auf Software der Firma Oracle, „und auch nur dann, wenn diese online übertragen wird“.
Das Urteil des Landgerichts München I in einem Hauptsacheverfahren in der gleichen Sache steht noch aus und wird für diese Tage erwartet (Az. 7 O 7061/06). Usedsoft hat bereits angekündigt, bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen, um der „praxiswidrigen Unterscheidung zwischen online und per Datenträger übertragenen Software ein Ende zu bereiten“.
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