„Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?

Das Thema „gebrauchte Software“ lässt die Wogen hoch schlagen: Microsoft hat gerade eine Kampagne gegen den Handel mit „gebrauchten“ Volumenlizenzen gestartet. Doch der Anbieter eben solcher Lizenzen, die Firma Usedsoft aus München, hält dagegen: Der Handel sei legal, Microsoft führe bewusst falsche Argumente ins Feld. Als „Beweis“ verweist Usedsoft darauf, dass der Konzern aus Redmond bislang noch keine zivilrechtliche Klage eingereicht hat.

Das Thema ist prinzipiell für jeden Nutzer von Microsoft-Software, aber auch von Software generell, interessant: Die Frage lautet, ob der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie Select-Verträgen von Behörden und Unternehmen abgegeben worden waren, auch ohne die Zustimmung des Herstellers – im konkreten Fall von Microsoft – legal möglich ist. Usedsoft bejaht dies naturgemäß, Microsoft und auch sein langjähriger Rivale Oracle verneinen dies vehement.

Vor wenigen Tagen hat Microsoft eine „landesweite Aufklärungskampagne“ zu dem Thema gestartet. Zur Auftaktveranstaltung in München kamen aber nicht nur Vertreter der Presse, sondern auch der Firma Usedsoft. Sie machten darauf aufmerksam, dass die Rechtslage keineswegs so wie von Microsoft dargestellt sei. „Spannend! Das ist das erste Mal, dass wir im Rahmen einer Presseveranstaltung ‚begleitet‘ werden“, befand Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft. Gleichzeitig drohte er Anwendern „gebrauchter Software“ unverholen: Geschäftsführer von Firmen, die „gebrauchte“ Softwarelizenzen einsetzen, müssten persönlich dafür haften.

Abhängig vom Umfang der eingesetzten illegalen Software könnten den Geschäftsführern bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drohen. Microsoft warnte sie davor, sich beim Verkauf von Softwarelizenzen aus Volumenverträgen heraus des Vertragsbruches schuldig und beim Kauf dieser Lizenzen möglicherweise strafbar zu machen. Interessant ist in diesem Fall, dass der Redmonder Konzern selbst von „möglicherweise strafbar“ spricht.

Damit droht Microsoft jedenfalls auch der Stadt München, die sich durch ihre Migration auf Linux eh schon unbeliebt gemacht hat. Die Stadt hat nämlich erst kürzlich, ähnlich wie Edeka oder Veltins, 2000 „gebrauchte“ Windows-2000-Professional-Lizenzen von Usedsoft erworben. Die bayerische Landeshauptstadt konnte damit im Vergleich zum Neupreis eine Ersparnis von mehr als 50 Prozent erzielen.

Im „Deutschlandfunk“ erklärte dazu der Berliner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Markenrecht, Jan Schlüschen: „Auch wenn das die Softwarehersteller in ihren Geschäftsbedingungen untersagen – die Softwarehersteller haben bereits nach dem Verkauf der Software nichts mehr zu melden, weil ihre Rechte im Augenblick des Verkaufs juristisch ‚erschöpft‘ sind.“ In anderen Worten: Microsoft hat keine rechtlichen Mittel gegen den Gebrauchtsoftwarehandel in der Hand.

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ZDNet.de Redaktion

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