Der Microsoft-Chef will mehr Datenschutz. Neu an der Forderung von Bill Gates ist der Umstand, dass er auch verstärkte Anstrengungen der Softwarehersteller einfordert, sich umfassend an einer datenschutzkonformen Entwicklung zu beteiligen.
Das Bestreben, mehr Datenschutz in den USA zu etablieren, ist allerdings keine Erfindung von Bill Gates. Bereits in der Ära unter John F. Kennedy genoss dieses Anliegen eine hohe Priorität.
Heute muss sich das Land dem Vorwurf aussetzen, gelegentlich etwas ungezügelt sein eigenes Streben nach Freiheit und Individualität auf Kosten anderer auszuleben, und persönliche Schutzrechte nicht selten dem allzu freien Spiel der wirtschaftlichen und politischen Kräfte preiszugeben. Deshalb verwundert es kaum, dass sich die Tradition der amerikanischen von der europäischen Rechtsauffassung in zentralen Punkten erheblich unterscheidet.
Am deutlichsten wird dies am Beispiel von Begriffen aus dem Datenschutz: Der Begriff „Privacy“ bedeutet ins Deutsche übersetzt etwa den Schutz der Privatsphäre vor dem unberechtigten Zugriff Dritter, sprich die Privatsphäre des Menschen ist ein besonders geschützter rechtlicher Raum. In den USA hingegen bedeutet „Privacy“ etwas anderes, nämlich vor allem den „Schutz vor unerwünschter Kommunikation“.
Durch den „Bundestrojaner“ und die damit verbundene Tendenz zur staatlichen Rundum-Überwachung der Privatsphäre hat die Diskussion aber auch hierzulande eine neue Dimension erhalten. So spricht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar heute bereits von einer „Überwachungsgesellschaft“, an der sich neben dem Staat auch verstärkt die Unternehmen beteiligen sollen.
In der Praxis erschweren aber vor allem praktische Auslegungsprobleme die Annäherung zwischen den USA und Deutschland, etwa mit Begriffen aus dem Jargon der IT-Branche wie „Architecture“. Er ist beispielsweise in „Softwarearchitekturen“ enthalten – einem Wort, das eine Brücke zurück zu Microsoft schlägt. Die sukzessive Anpassung der Microsoft-Produkte an das deutsche Datenschutzrecht soll nämlich zum Modellfall werden. Denn nach eigenen Angaben will Microsoft dem Kunden Instrumente an die Hand geben, selbst über die Speicherung, Nutzung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
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