Eine am Donnerstag in Seattle eingereichte Sammelklage wirft Microsoft irreführende Werbung für das neue Vista-Betriebssystem vor. In der Klage wird unterstellt, dass die Marketingkampagne für Vista potentielle Käufer absichtlich täuschen soll.
Ein Computer darf als „Vista-ready“ bezeichnet werden, wenn dieser mindestens Vista Home Basic ausführen kann. Diese Version enthalte jedoch nicht die meisten der beworbenen Kernfunktionen von Vista. Hat ein PC 512 MByte Hauptspeicher, einer 800-MHz-CPU und einem DirectX-9-Grafikadapter, kann er als Vista-capable eingestuft werden. Laut der Klage gibt es keinen vernünftigen Grund für Microsoft, anzunehmen, dass die Zielgruppe des Vista-Marketings die Systemvoraussetzungen versteht. Auch kläre die Werbung nicht darüber auf, dass ein vistafähiger Computer außerstande sein könnte, einige Vista-Funktionen wie den Aero-Desktop auszuführen.
„Konsumenten wurde fälschlicherweise glaubhaft gemacht, dass sie mit einem Upgrade ein grundlegend verändertes Betriebssystem mit den beworbenen Features erhalten“, heißt es in der Klageschrift. Besonderer Bezug wird auf das Express-Upgrade-Programm genommen, mit dem man von XP Home zu Vista Home Basic upgraden kann. „Dies ist nur ein Upgrade auf den Namen Vista, aber nicht auf die Funktionalität“.
Microsoft hält dem entgegen, dass das Unternehmen umfangreiche Anstrengungen unternommen habe, um die Verbraucher über die Hardwareanforderungen für Vista zu informieren. „Wir haben mit viel Aufwand Hersteller, Händler und Verbraucher über die Anforderungen der verschiedenen Vista-Versionen informiert“, erklärte Microsoft. „Diese gut dokumentierten Bemühungen waren Teil des Vista-capable-Programms. Wir freuen uns schon darauf, dies dem Gericht vortragen zu können und auch zu den anderen Vorwürfen Stellung nehmen zu können.“
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