Torvalds sagte, er sei „erfreut“ über die Änderungen am neuen GPL-Entwurf, was eine auffällige Abweichung von seiner früheren heftigen Ablehnung darstellt. „Ich bin noch immer etwas skeptisch, ob dies tatsächlich eine bessere Lizenz als die GPLv2 ist, aber zumindest schließe ich sie nun nicht mehr grundsätzlich aus“, so Torvalds. Er hatte frühere Klauseln kritisiert, die seiner Ansicht nach zu inkompatiblen Versionen der GPL führen. Auch könnten sie in unangemessener Weise den Arbeitsbereich der Hardware-Designer berühren.
Torvalds legte sich allerdings bislang nicht fest, ob er versuchen wird, den Linux-Kernel auf GPL 3 umzustellen. Dies wäre ein Schritt, den nicht nur Torvalds gutheißen müsste. Auch alle anderen Parteien, die das Copyright auf den Linux-Kernel halten, müssten dies tun. Ausgeschlossen hat er diesen Schritt aber auch nicht.
„Die gegenwärtige Entwicklung lässt mich glauben, dass zumindest theoretisch die Möglichkeit besteht. Ob es aber praktikabel ist und den Aufwand rechtfertigt, steht auf einem ganz anderen Blatt“, sagte er. „Praktisch wäre es mit viel Aufwand verbunden. Wir müssten sicherstellen, dass alle relevanten Bestandteile GPLv3-kompatibel sind. Und das auch, wenn wir die GPL 3 für gut befunden haben.“
Von HP, das sich zuvor sehr lautstark gegen patentbezogene Klagen gewehrt hat, ist aktuell kein neuer Kommentar zu bekommen. Der Entwurf scheint also mindestens einen Problembereich aufgegriffen zu haben: HP hatte sich gegen eine ganz bestimmte Klausel gewandt. Diese besagt, dass jede Partei, die GPL-Software vertreibt, zustimmt, die Empfänger nicht wegen Verletzung von Patenten zu verklagen. Der neue Entwurf ist hier jedoch zurückhaltender.
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